AGB

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Angaben gemäß § 5 TMG:

NOLTE/HAMMER GmbH & CO. KG
Krüselblick 4
48341 Altenberge

Vertreten durch:  Dirk Nolte
Telefon: 02505 9388077
E-Mail: nolte[at]nolte-hammer.de
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: AG Münster
Registernummer: HRA 9213
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
337-5097-1307
Urheberrechtliche Hinweise
NOLTE/HAMMER GmbH & Co KG

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber benannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG zum Schadenersatz.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist nach Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung. In der Zusammenarbeit mit Unternehmen tritt der Zahlungsverzug nach 14 Tagen ein.


4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Bei Auftragserteilung nicht vereinbarte Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2  Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Designbüro die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designbüros abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,  die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
5.4  Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designbüros geändert, oder an Dritte weitergegeben werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung und Produktion der Auftragsleistung sind dem Designbüro Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions-überwachung ist die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Das De-signbüro ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.


7. Haftung
7.1 Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Gehaftet wird für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus wird für Erfüllungsgehilfen keine Haftung übernommen.
7.3 Sofern das Designbüro notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens des Designbüros.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG keine Haftung.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei dem Designbüro anzuzeigen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KGeine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller Vorlagen, die an die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die NOLTE/HAMMER GmbH & Co. KG von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


9. Schlußbestimmung
9.1 Erfüllungsort ist Altenberge.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand: Altenberge 2017


 
 

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