Was 2026 wirklich gefördert wird – und was nicht.
Es kursiert viel Halbwissen. Wir haben die aktuellen Richtlinien gelesen und schreiben auf, was darin steht — auch da, wo es unbequem ist. Stand dieser Seite: August 2026. Förderprogramme ändern sich. Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich etwas Wesentliches ändert.
Die kurze Antwort
Gefördert wird Beratung. Gefördert wird echte technische Innovation. Gestaltung wird nicht gefördert. Ein Logo, ein Corporate Design, eine Broschüre, eine Website — das sind Kommunikationsleistungen. Kein deutsches Förderprogramm zahlt dafür Zuschüsse. Was gefördert werden kann, ist die Analyse und Strategie davor, und in engen Grenzen die Entwicklung digitaler Produkte danach. Wer das früh trennt, hat eine Chance. Wer alles in einem Auftrag vergibt, hat keine.
Was in Nordrhein-Westfalen 2026 gilt
Beratungsförderung des Bundes (BAFA)
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist der einzige breit einsetzbare Hebel für Marken- und Strategiethemen. Fördersatz: 50 % in den alten Bundesländern, also auch in NRW. Bemessungsgrundlage: maximal 3.500 € netto. Maximaler Zuschuss: 1.750 €. Förderfähig sind konzeptionelle, individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung — ausdrücklich auch zur Anpassung des Geschäftsmodells und zur Digitalisierung. Der Berater muss beim BAFA registriert sein. Voraussetzung ist, dass über 50 % seines Umsatzes aus Unternehmensberatung stammen. Klassische Kreativagenturen erfüllen das nicht. Die Richtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Pauschale Empfehlungen tragen die Förderung nicht. Das amtliche Merkblatt nennt als Negativbeispiel wörtlich den Satz „Werbung ist zu verstärken“. Verlangt sind betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit Umsetzungsanleitung.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Zum 1. Januar 2026 grundlegend neu gefasst und deutlich enger. Fördersatz: 50 %, maximal 15.000 €, Bagatellgrenze 4.000 €. Förderfähig ist ausschließlich die Entwicklung marktbestimmter digitaler Produkte mit mindestens einer Schlüsseltechnologie — Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung, AR oder VR. Nicht förderfähig sind Webseiten, Webshops, Social-Media-Tools, Marketingtools, Anwendungen zur Kundenbindung, Chatbots, Unternehmens- und Produktpräsentation, Standardsoftware, Hardware und Analysen ohne Umsetzungsbaustein. Das Verfahren ist zweistufig mit monatlichem Losverfahren; je Unternehmen ist nur ein Antrag in zwei Jahren möglich. Für Dienstleister gilt: keine Unteraufträge, keine Freiberufler — der Auftragnehmer muss selbst leisten. Die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2029.
Was es nicht mehr gibt
Die Potentialberatung NRW wurde beendet; Förderschecks wurden letztmals 2023 ausgestellt. Ebenfalls eingestellt: Transformationsberatung und Betrieblicher Bildungsscheck. Die MID-Bausteine MID-Analyse und MID-Innovation nehmen seit dem 1. Juli 2025 keine Anträge mehr an. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW läuft bis Juni 2027, richtet sich aber ausschließlich an Gründerinnen, Gründer und Übernehmende — nicht an Bestandsunternehmen. Werbung ist dort ausdrücklich als gewöhnliche Betriebsausgabe von der Förderung ausgenommen.
Was im Raum Osnabrück und in Niedersachsen gilt
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Der Digitalbonus.Niedersachsen nimmt seit 2022 keine Anträge mehr an. Die Variante Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Eine eigene Landes-Beratungsrichtlinie für KMU gibt es in Niedersachsen nicht; die NBank verweist für Beratungszuschüsse auf das BAFA-Programm. Aktiv ist das Niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP): bis zu 35 % Förderquote, für kleine Unternehmen in der Übergangsregion 45 %, maximal 100.000 € Zuschuss. Gefördert wird experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen über dem eigenen Stand der Technik. Fremdleistungen dürfen höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen — eine Agentur kann also nur Teil eines Vorhabens sein, nicht das Ganze.
Was bundesweit weggefallen ist
go-digital wurde zum 31. Dezember 2024 beendet, Digital Jetzt bereits zum 31. Dezember 2023. Einen direkten Nachfolger gibt es nicht. Wer im Netz auf Seiten stößt, die diese Programme noch bewerben, liest veraltete Inhalte. Weiterhin verfügbar und kostenfrei sind die Mittelstand-Digital Zentren — anbieterneutrale Information, Demonstration und Qualifizierung. Es fließt kein Geld an Unternehmen, aber die Angebote eignen sich gut als Vorstufe. Das aktuelle Netzwerk läuft bis Ende 2026 aus; ein neuer Förderaufruf für das Nachfolgenetzwerk wurde im Dezember 2025 veröffentlicht.
Die eine Regel, an der die meisten scheitern
BAFA-Beratungsförderung
Abschluss des Beratungsvertrags
MID (alle Bausteine)
Rechtsverbindlicher Auftrag an den Dienstleister
BPW NRW
Vertragsabschluss vor Zuwendungsbescheid
nIFP Niedersachsen
Beginn des Vorhabens
Es gibt keine Heilung. Wer erst beauftragt und dann fragt, hat die Förderung verloren — auch wenn das Projekt inhaltlich perfekt gepasst hätte. Praktisch heißt das: Sie brauchen ein aussagekräftiges, aber unverbindliches Angebot für den Antrag. Unterschrieben wird erst nach dem Bescheid.
Wie wir damit umgehen
Wir sind eine Agentur für Kommunikation und Design, keine Fördermittelberatung. Wir strukturieren Ihr Projekt in getrennte Phasen — Analyse und Strategie, Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung — jeweils mit eigenem Angebot. Das ist Voraussetzung für jeden Antrag und macht das Projekt unabhängig davon besser steuerbar. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, ob ein Förderweg realistisch aussieht. Auch wenn die Antwort nein lautet. Für die Antragstellung und die geförderte Beratung selbst arbeiten wir mit zugelassenen Beraterinnen und Beratern sowie den zuständigen Stellen zusammen.
Reden wir darüber, bevor der erste Entwurf steht.
Wir klären im Erstgespräch, ob ein Förderweg realistisch aussieht — bevor ein verbindlicher Auftrag entsteht.
Stand: August 2026. Diese Seite gibt den Stand der von uns geprüften Richtlinien wieder und ersetzt keine Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Bewilligungsstellen. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und übernehmen keine Antragstellung.